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Allgemeine Einkaufsbedingungen

  1. Vereinbarung:  Die vorliegende Bestellung stellt das Angebot des Käufers an den Verkäufer dar und wird nach Annahme durch Bestätigung oder Beginn der Leistung seitens des Verkäufers zu einem verbindlichen Vertrag, der den hier angeführten Bedingungen unterworfen ist. Der Käufer lehnt sämtliche Zusätze, Ausnahmeregelungen oder Änderungen dieser Verkaufsbedingungen ab, unabhängig davon, ob sie in gedruckter Form seitens des Verkäufers oder in anderer Weise bestehen, sofern der Käufer diese nicht schriftlich bestätigt hat. Bei Widersprüchen zwischen den vorliegenden Bedingungen und denjenigen auf der Bestellung sollen letztgenannte Vorrang haben. Diese Bestellung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Waren und/oder Leistungen dar, die Gegenstand dieser Bestellung ist. Sämtliche früheren Abreden zwischen den Parteien bezüglich der Waren und/oder Leistungen, die Gegenstand dieser Bestellung sind, werden hiermit aufgehoben, es sei denn, die Bedingungen dieser Bestellung stehen im Widerspruch zu einem umfassend von den Parteien abgeschlossenen schriftlichen Vertrag. In einem solchen Fall haben die Bedingungen des geschlossenen Vertrages Vorrang.
  2. Preis:  Sofern nicht etwas anderes angegeben wird, beinhalten die auf der Vorderseite dieser Bestellung angeführten Preise sämtliche Kosten für Verpackung, Handhabung, Lagerung, Transport zum Anlieferungsort und Steuern. Mehrwertsteuer wird separat auf der Rechnung des Verkäufers ausgewiesen. Der Verkäufer gewährleistet, dass der in dieser Bestellung angebotene Preis nicht höher als der Preis ist, der gegenwärtig anderen Käufern für ähnliche Warenmengen in Rechnung gestellt wird. Jeder Preisnachlass, der von dem Verkäufer vor der Lieferung anderen angeboten wird, ist auch dem Käufer anzubieten.
  3. Nachweis der Lieferung: Auf Verlangen wird der Verkäufer dem Käufer den Beleg einer Eilsendung oder einen Frachtbrief vorlegen, die vom Spediteur unterzeichnet wurden, wodurch der Umstand belegt wird, dass eine gemeldete oder in Rechnung gestellte Lieferung vorgenommen wurde.
  4. Kennzeichnung: Jede Packliste, jede Rechnung und jeder Frachtbrief muss mit der entsprechenden Bestellnummer versehen sein.
  5. Beschaffenheit, Prozessänderungen oder Veränderungen in der Herstellung seitens des Verkäufers: Sofern dies nicht von einer geltenden Spezifikation abgedeckt wird, gilt Folgendes: (a) Ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers dürfen keine Prozessänderungen, Herstellungsänderungen, Änderungen bezüglich der Werkstoffe, der Handhabung, der Reinigung oder der Lieferung der Produkte oder Unterbrechungen von Verfahrensschritten vorgenommen werden, die sich auf die mechanische Form oder Passung, die Umweltverträglichkeit oder die chemischen Merkmale, die Lebensdauer oder die Qualität des Produktes (gemeinschaftlich als "Änderungen" bezeichnet) auswirken;  (b) der Verkäufer wird dem Käufer jede beabsichtigte Änderung mitteilen und die vom Käufer verlangten Beurteilungsmuster und andere notwendigen Informationen zur Verfügung stellen; die entsprechende Mitteilung des Verkäufers muss vom Käufer mindestens neunzig (90) Tage vor der ersten vorgesehenen Lieferung von Produkten, bezüglich derer eine Änderung vorgesehen ist, erhalten werden.
  6. Inspektion; Prüfungen: Waren oder Leistungen, die im Rahmen dieser Bestellung erworben werden, unterliegen einer angemessenen Inspektion oder Prüfung des Käufers und einer Genehmigung am Bestimmungsort des Käufers. Der Käufer behält sich das Recht vor, die Annahme von Waren oder Leistungen zurückzuweisen und abzulehnen, die nicht den Angaben in dieser Bestellung entsprechen oder die im Widerspruch zu den ausdrücklichen oder implizierten Zusicherungen oder Garantien des Verkäufers stehen. Zurückgewiesene Waren oder Leistungen können an den Verkäufer zurückgesandt werden oder auf Gefahr und Kosten des Verkäufers beim Käufer verbleiben. Die Bezahlung von Waren oder Leistungen, auf die sich diese Bestellung bezieht, kann nicht als Annahme der entsprechenden Waren oder Leistungen angesehen werden. 
  7. Rückruf: Für den Fall, dass ein Rückruf von Waren oder eine Korrekturmaßnahme an einem Produkt aufgrund eines Defektes, eines Verstoßes gegen Spezifikationen, geltende Gesetze oder aus anderen Gründen erforderlich sind, die nicht auf Fahrlässigkeit, Handlungen oder Unterlassungen des Käufers zurückzuführen sind, wird der Verkäufer sämtliche Kosten und Auslagen für diesen Rückruf oder die Korrekturmaßnahmen tragen, einschließlich und ohne Einschränkung jegliche Kosten in Zusammenhang mit Korrekturmaßnahmen am Produkt, die vom Verkäufer oder einer staatlichen Einrichtung geltend gemacht werden, die Kosten der Benachrichtigung von Kunden, Erstattungen an Kunden, Kosten für die Rücksendung von Ware, entgangener Gewinn sowie alle anderen Ausgaben, die aufgrund der Pflichten gegenüber Dritten entstehen.
  8. Versicherung: Der Verkäufer wird auf eigene Kosten eine angemessene Haftpflichtversicherung mit umfassender Wirksamkeit unterhalten, um die Pflichten des Verkäufers aus der Bestellung zu decken.
  9. Verlustrisiko: Der Verkäufer trägt solange das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung von Waren, die Gegenstand dieser Bestellung sind, bis diese an den Käufer geliefert und von diesem angenommen wurden.
  10. Verweise auf den Käufer: Sofern dies nicht gesetzlich erforderlich ist, wird der Verkäufer keine Verweise auf den Käufer, keine Werbung oder verkaufsfördernde Maßnahmen in Bezug auf den Käufer oder dessen Vornahme einer Bestellung vorsehen. Keine Partei wird ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei deren Namen, Logo, Warenzeichen oder Handelsnamen verwenden.
  11. Beendigung:  Der Käufer behält sich das Recht vor, die Gesamtheit oder einen Teil seiner Bestellung zu stornieren, falls der Verkäufer gegen eine der Bestimmungen der Bestellung verstößt. Der Käufer kann diese Bestellung oder einen Teil derselben auch stornieren, falls einer der folgenden Fälle Eintritt: Insolvenz des Verkäufers,  freiwilliger Antrag auf Konkurs, unfreiwilliger Antrag auf Konkurserklärung des Verkäufers, sofern diese Anträge nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen zurückgenommen werden, Benennung eines Konkursverwalters oder Treuhänders für den Verkäufer, sofern diese Benennung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen zurückgenommen wird; die Vornahme einer Übertragung seitens des Verkäufers zugunsten von Gläubigern. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen kann der vorliegende Vertrag durch schriftliche Mitteilung unter Wahrung einer Frist von dreißig (30) Tagen seitens einer Partei gegenüber der anderen gekündigt werden. 
  12. Geheimhaltung: Der Verkäufer ist verpflichtet, alle ihm überlassenen Zeichnungen, Pläne, Abbildungen, Berechnungen, Modelle, Muster und sonstigen Unterlagen geheim zu halten, sofern diese nicht allgemein bekannt sind oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Er darf sie Dritten nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung bekannt- oder weitergeben, sofern er Dritte zu vergleichbarer Geheimhaltung verpflichtet hat. Für Vertragsverletzungen beauftragter Dritter wird der Lieferant uns gegenüber wie für eigenes Fehlverhalten eintreten. Die Geheimhaltungspflicht besteht über die Vertragsbeendigung hinaus. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist.
  13. Verrechnung: Jeder Forderung gegen den Verkäufer oder dessen verbundene Unternehmen seitens des Käufers in Zusammenhang mit anderen Transaktionen kann mit Geldern, die dem Verkäufer im Rahmen dieser Bestellung geschuldet werden, verrechnet werden.
  14. Abtretung; Unterauftragsvergabe: Der Verkäufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers nicht (i) Leistungen, die im Rahmen dieses Vertrages zu erbringen sind, als Unterauftrag an andere vergeben oder (ii) eigene Rechte oder Pflichten in Zusammenhang mit dem Vertrag an andere abtreten, beziehungsweise übertragen. Jede versuchte Abtretung ohne Zustimmung des Käufers ist nichtig.
  15. Eigentumsvorbehalt: Der Käufer widerspricht Eigentumsvorbehaltsregelungen und -erklärungen des Verkäufers, die über den einfachen Eigentumsvorbehalt hinausgehen.
  16. Sonstiges: Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die ungültige Bestimmung ist dann durch eine gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, mit der der Sinn und Zweck der Bestimmung in möglichst gleicher Weise erreicht wird.
  17. Geltendes Recht: Der vorliegende Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.