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Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen
der STERIS Deutschland GmbH

  1. Allgemeines – Anwendungsbereich
    1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an einen Käufer vorbehaltlos ausführen.
    2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind im Vertrag schriftlich niederzulegen. Abweichungen, Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen sowie Vereinbarungen mit Außendienstmitarbeitern, Vertretern und Beauftragten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
    3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
  2. Vertragsabschluss – Dokumente
    1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
    2. Der Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande, spätestens jedoch mit der Ausführung unserer vertraglich geschuldeten Leistung. Unser Lieferschein gilt auch als Auftragsbestätigung.
    3. Wir behalten uns Eigentums- und Urheberrechte an Bildern, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Dokumenten vor. Sie sind Dritten gegenüber geheim zu halten und dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
  3. Preise – Zahlungsbedingungen
    1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich unsere Preise für den Versand außerhalb Deutschlands „ab Werk“ (INCOTERMS 2020) zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Lieferungen innerhalb Deutschlands werden die Versandkosten von uns übernommen, sofern der gesamte Rechnungsbetrag zweihundert Euro (200,00 €) oder mehr beträgt. Für alle Sendungen mit einem Rechnungswert unter zweihundert Euro (200,00 €) wird eine Gebühr von acht Euro (8,00 €) erhoben.
    2. Zahlungsbedingungen
      1. Für alle Inlandsaufträge: Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
      2. Für alle internationalen Bestellungen: Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor dem Versand zu zahlen.
      3. Gerät der Käufer in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jährlichen Basiszinssatz zu berechnen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
    3. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er auch insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  4. Lieferzeit
    1. Liefertermine sind – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist – unverbindlich.
    2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Bestellung, jedoch nicht vor Klärung aller für die Ausführung der Bestellung relevanten Fragen.
    3. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder die Meldung erfolgt ist, dass die Ware versandbereit ist.
    4. Im Falle höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, von uns nicht zu vertretender Umstände, wie z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, Energieversorgungsstörungen und Störungen in der Rohstoff- und Rohstoffversorgung, Transportstörungen oder behördliche Maßnahmen, verlängern sich die Lieferfristen in angemessenem Umfang, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen gehindert wurden. Wird die Lieferung aufgrund der genannten Umstände endgültig unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei. Dauert die Lieferverzögerung länger als vier Wochen, sind beide Parteien berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir durch die vorgenannten Umstände von der Lieferverpflichtung frei, so ist der Käufer nicht berechtigt, hieraus Schadensersatzansprüche abzuleiten. Auf diese Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Käufer unverzüglich informiert haben. Unsere Lieferfristen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.
  5. Gefahrenübergang – Verpackungskosten
    1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (INCOTERMS 2020).
    2. Auf Wunsch des Käufers schließen wir eine Transportversicherung für die Lieferung ab. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
    3. Insbesondere müssen die anfallenden Expresskosten unabhängig vom Wert unfrei sein. Für die Differenz zwischen Fracht- und Expressfrachtkosten wird keine Gutschrift erteilt.
  6. Rechte wegen Mängeln – Rücksendung von Waren
    1. Der Käufer darf sich nicht auf Aussagen von uns oder – wenn wir nicht Hersteller sind – des Herstellers oder seiner Tochtergesellschaften beziehen, wenn wir die Aussage nicht kannten oder nicht kennen mussten, wenn die Aussage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in gleicher Weise geändert wurde oder wenn die Aussagen die Kaufentscheidung des Käufers nicht beeinflussen konnten.
Der Käufer trägt die Beweislast für die in dieser Ziffer 1 genannten Umstände.
  1. Offensichtliche Mängel hat der Käufer uns innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Mitteilung an uns, so gilt dies als vorbehaltlose Annahme der Ware. Darüber hinaus hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und uns etwaige Ansprüche innerhalb von drei Tagen nach Feststellung des Mangels schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Käufer eine Mitteilung, so gilt dies als vorbehaltlose Annahme.
Eine Garantie für versteckte Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden konnten, ist ausgeschlossen, wenn diese vom Käufer nicht innerhalb von drei Tagen nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
  1. Je nach unserem Ermessen können wir Mängel beheben oder mängelfreie Waren liefern. Wir tragen alle für die Mängelbeseitigung oder die neue Lieferung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere die Kosten für Transport, Fahrten, Arbeit und Material. Wir sind nicht verpflichtet, die Transport-, Fahrt-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, wenn diese infolge der Tatsache entstehen, dass die gekauften Artikel an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurden.
  2. Die Übernahme einer Garantie bedarf ausdrücklich einer entsprechenden Vereinbarung. Genaue Beschreibungen der Ware und des Verwendungszwecks allein stellen keine Garantie dar.
  3. Alle Ansprüche, die auf einem Mangel beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres nach der Lieferung des Gegenstands. Dies gilt nicht bei vorsätzlicher Pflichtverletzung und/oder bei Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüchen.
  4. Ordnungsgemäß gelieferte Ware wird nur nach unserer Zustimmung zurückgenommen. Die Ware muss sich in der Originalverpackung und in einem wiederverkaufsfähigen Zustand befinden. Die Verpackung darf nicht beschriftet sein. Waren, deren Verfallsdatum abgelaufen ist, die beschädigt sind, steril verpackt sind oder gekühlt gelagert, können nicht zurückgenommen werden. Rücksendungen werden auf Basis des Rechnungspreises mit einem Abzug gutgeschrieben.
  5. Sonderanfertigungen und Artikel, die speziell für den Kunden bestellt wurden oder nicht zum Standardlieferprogramm von STERIS Deutschland gehören, sind aus Kulanzgründen grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen. Gleiches gilt für sterile Produkte nach dem Medizinproduktegesetz.
  6. STERIS Deutschland ist berechtigt, für die Kosten der Rücknahme der Ware eine Gebühr von 10 % des Verkaufspreises, mindestens jedoch 50,00 € zu erheben, die direkt vom Wert der zu gutschreibenden Ware abgezogen wird, sollte die Ware nicht binnen 10 Tage nach Erhalt reklamiert werden.
  7. Alle Warenrückgaben erfolgen über den zuständigen Kundendienst mit den folgenden Angaben:
    1. Grund für die Rückgabe
    2. Original-Rechnungs- und Lieferadresse
    3. Original-Auftragsnummer
    4. Abholadresse für die Rücksendung
    5. Mögliche Besonderheiten, die bei der Abholung zu berücksichtigen sind
Das Kundendienstpersonal registriert das Rückgabeverlangen, vereinbart einen Abholtermin für die Ware und veranlasst eventuelle Gutschriften.
  1. Haftung
Soweit vorstehend nicht anders geregelt, ist unsere Haftung für alle Rechte und Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag, ob vertraglich oder außervertraglich, wie folgt beschränkt:
  1. auf Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen;
  2. auf sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen;
  3. wenn ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen wurde;
  4. auf Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Eine weitergehende Haftung unsererseits ist ausgeschlossen.
  1. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag vor.
    2. Bis zum Eigentumsübergang ist der Käufer verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, sie auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und den Abschluss einer solchen Versicherung nachzuweisen. Falls Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, sind diese vom Käufer auf eigene Kosten durchzuführen.
    3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit ein Dritter nicht in der Lage ist, uns die Kosten einer Klage gegen diesen Dritten außergerichtlich zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Schaden.
    4. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung an seine Kunden oder Dritte erwachsen. Hiermit stimmen wir der Abtretung zu. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen herausgibt und die Schuldner (Dritte) von der Abtretung unterrichtet.
  2. Wiederaufbereitung oder mehrfache Verwendung von Einwegprodukten
    1. Unsere als Einwegprodukte gekennzeichneten Produkte sind nicht für die Wiederaufbereitung und den mehrfachen Einsatz in Kliniken geeignet. Daher haften wir nicht für solche Mängel, die aus der Wiederaufbereitung und/oder der mehrfachen Verwendung unserer Einwegprodukte resultieren. Dies gilt insbesondere für mögliche funktionelle Beeinträchtigungen der Einwegprodukte, die durch die Wiederaufbereitung und die mehrfache Verwendung verursacht werden.
    2. Hat der Käufer selbst oder durch Dritte Produkte, die als Einwegprodukte gekennzeichnet waren – insbesondere resterilisiert – verwertet und/oder hat der Käufer Einwegprodukte mehrfach in einer Klinik verwendet und machen Dritte gegen uns Ansprüche geltend, insbesondere Produkthaftungsansprüche, die sich daraus ergeben, dass das Einwegprodukt vom Käufer weiterverarbeitet und/oder mehrfach verwendet wurde, so hat uns der Käufer auf erstes schriftliches Anfordern von diesen möglichen Ansprüchen Dritter, insbesondere etwaigen Produkthaftungsansprüchen, freizustellen und uns die Kosten der Rechtsverteidigung zu erstatten.
 
  1. Einhaltung von Gesetzen und Ethikrichtlinien
    1. Der Käufer verpflichtet sich, alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Anordnungen im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages sowie der Verwendung, dem Weiterverkauf, der Vermarktung, dem Vertrieb und dem Export unserer Produkte einzuhalten. Der Käufer hat bei der Bereitstellung des Produkts auf dem Markt die allgemeinen Verpflichtungen des Händlers gemäß Artikel 14 der Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 zu erfüllen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, die gesetzlichen Bestimmungen gegen Korruption und Bestechung sowie die gesetzlichen Bestimmungen über die Zusammenarbeit mit Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, Ärzten, Apothekern und anderen Angehörigen des Gesundheitswesens (einschließlich der gesetzlichen Bestimmungen für den Arztberuf, des Wettbewerbsrechts, des Beamtenrechts, des Sozialversicherungsrechts sowie des anwendbaren Strafrechts) einschließlich der Bestimmungen über illegale Zuwendungen an Amtsträger einzuhalten.
    2. Der Käufer bestätigt, dass er den Inhalt der Ethik- und der Verhaltensrichtlinien der anerkannten Initiativen der Medizinprodukteindustrie kennt. Dazu gehören die European Diagnostic Manufacturers Association (EDMA) und die European Medical Technology Industry (Eucomed) sowie die Medtech Guidelines on Interaction with Health Care Professionals. Der Käufer verpflichtet sich, diese Ethik- und Verhaltensrichtlinien im Zusammenhang mit der Erfüllung des Kaufvertrages sowie der Verwendung, dem Weiterverkauf, der Vermarktung, dem Vertrieb und der Ausfuhr unserer Produkte einzuhalten.
    3. Der Käufer verpflichtet sich, Dritten keine unzulässigen Vergütungen, Geschenke oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteile im Zusammenhang mit dem Vertrieb, der Vermarktung oder dem Weiterverkauf unserer Produkte zu gewähren. Dies gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit Amtsträgern, Krankenhäusern, medizinischen Einrichtungen, Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften.
    4. Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass alle seine Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Erfüllungsgehilfen mit den gesetzlichen und ethischen Regeln der vorstehenden Ziffern 1 bis 3 vertraut sind und diese im Zusammenhang mit unseren Produkten befolgen.
    5. Der Käufer hat uns unverzüglich über jegliche Verstöße gegen die in den Ziffern 1 bis 4 oben genannten Pflichten zu informieren, soweit der Verstoß Ansprüche von Dritten uns gegenüber hervorruft, zur Eröffnung eines offiziellen oder gerichtlichen Verfahrens gegen uns führt bzw. angedroht wird, um unsere Interessen anderweitig im erheblichen Maße zu beeinträchtigen.
    6. Verstößt der Käufer fahrlässig gegen eine der in den vorstehenden Ziffern 1 bis 5 genannten Verpflichtungen, ist er verpflichtet, uns den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen
  2. Verschiedenes
    1. Angaben über die Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung.
    2. Für Änderungen der von uns bezogenen Produkte – insbesondere hinsichtlich ihrer Kennzeichnung und/oder ihrer Steril- und Lagerverpackung – durch den Käufer oder einen Dritten übernehmen wir keine Haftung.
    3. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, dass die Lagerräume für unsere Produkte sauber sind und dass die auf der Produktetikettierung angegebenen Lagertemperaturen eingehalten werden.
    4. Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Rückverfolgbarkeit der Produkte zu gewährleisten und für diesen Zweck ein System einzurichten und zu pflegen, das die sofortige Identifizierung des Empfängers eines Produkts auf Grundlage der Aufzeichnungen des Käufers über Codenummer, Menge, Lieferdatum und Chargennummer/Charge gewährleistet, um Korrekturmaßnahmen in Bezug auf bestimmte Produkte gemäß unseren Anweisungen oder den Anweisungen der zuständigen Behörden durchführen zu können. Der Käufer muss diese Aufzeichnungen zehn (10) Jahre ab dem Datum des Verkaufs durch den Käufer aufbewahren. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist des Käufers hat der Käufer von uns schriftlich die Verfügung über alle damit zusammenhängenden Unterlagen über Vertrieb, Rückrufaktionen, Reklamationen und Kundenmitteilungen einzuholen.
    5. Beim Verkauf außerhalb der EU/des EWR ist der Käufer für die Erstellung und Einreichung aller Produktzulassungen oder Registrierungen verantwortlich, die für den Verkauf der Produkte in diesem Gebiet erforderlich sind. Alle Gebühren, die für die Registrierung von Produkten erforderlich sind, liegen in der Verantwortung des Käufers. Wir kooperieren und unterstützen den Käufer bei der Organisation technischer Informationen über die Produkte, um alle behördlichen Anforderungen zu erfüllen. Eine Kopie jeder Produktzulassung oder Registrierung muss an unsere Abteilung für regulatorische Angelegenheiten weitergeleitet werden.
    6. Der Käufer wird dem Verkäufer die folgenden Informationen so bald wie möglich per Telefon, Fax oder E-Mail zur Verfügung stellen: (i) Kundenfeedback, das relevant für die Sicherheit und Leistung des Produkts ist; (ii) jede vom Kunden zum Ausdruck gebrachte Unzufriedenheit mit den Produkten, der Dokumentation oder dem Service, alle unerwünschten Ereignisse, die möglicherweise in Zusammenhang mit den Produkten stehen, schwerwiegende unerwünschte Ereignisse müssen uns und unserem autorisierten Vertreter (sofern vorhanden) innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
    7. Durch die Nutzung der elektronischen Kommunikation mit uns erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre personenbezogenen Daten für unsere rechtmäßigen Geschäftszwecke erheben und anschließend verwenden. Wenn Sie einer solchen Erhebung oder späteren Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten nicht zustimmen, können Sie möglicherweise nicht elektronisch mit uns kommunizieren.
  3. Gerichtsstand – Erfüllungsort – Datenschutz
    1. Wenn der Käufer ein Kaufmann, eine juristische Person unter öffentlichem Recht oder ein Sonderfonds nach öffentlichem Recht ist, dann ist unser Geschäftssitz der Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohnsitz und/oder seinem Geschäftssitz zu verklagen.
    2. Sofern nicht anders vereinbart, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
    3. Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des CISG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) ist ausgeschlossen.